AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Tierpsychologin Roswitha Schötzau
§ 1 Vertragsgegenstand, Geltungsbereich, Vertragsabschluss
(1) Die Tierpsychologin Roswitha Schötzau (im folgenden "Therapeutin") übernimmt die Beratung des Klienten im Umgang mit seinem Tier und die Therapie eines möglichen Fehlverhaltens des Tieres. Alle Leistungen und Angebote der Therapeutin erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Vertragsbedingungen. Diese Vertragsbedingungen haben auch für alle zukünftigen vertraglichen Beziehungen Gültigkeit, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Klienten werden nicht Vertragsinhalt.
(2) Der Umfang der Beratung ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot der Therapeutin. Ein Anspruch auf die Vereinbarung weiterer Beratungs-/ Therapiestunden besteht nicht.
(3) Bei den von der Therapeutin angebotenen Leistungen handelt es sich um tierpsychologische Dienstleistungen. Der Erfolg einer Beratung und/ oder Behandlung wird daher nicht geschuldet, zumal dieser maßgeblich auch von dem Verhalten des Klienten abhängt.
(4) Die Therapeutin übernimmt mit den von ihr angebotenen Leistungen nicht die Aufsicht über das Tier des Klienten.
(5) Alle Angebote der Therapeutin über den Umfang dieses Vertrages hinaus sind freibleibend, sofern in einem Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden durch die vorbehaltlose Annahme des Angebotes der Therapeutin verbindlich.
§ 2 Vertragsdurchführung
(1) Die Erfüllung der Therapie-/ Beratungsstunden finden je nach Vereinbarung am Sitz der Therapeutin oder am Sitz des Klienten statt. Der Erfüllungsort ergibt sich insoweit aus dem schriftlichen Angebot bzw. der schriftlichen Bestätigung der Therapeutin.
(2) Die Leistungszeit erfolgt nach Absprache mit der Therapeutin und ist schriftlich oder fernschriftlich feszulegen, soweit sie sich nicht bereits aus dem schriftlichen Angebot bzw. der schriftlichen Bestätigung der Therapeutin ergibt.
(3) Die Therapeutin ist berechtigt, eine vereinbarte Therapie-/ Beratungsstunde aus trifftigem Grund abzusagen und mit dem Klienten einen neuen Termin zu vereinbaren, es sei denn, dass dies dem Klienten unter Berücksichtigung der Interessen der Therapeutin unzumutbar ist.
§ 3 Mitwirkung des Klienten
(1) Der Klient hat alle Anstrengungen zu unternehmen, um der Therapeutin eine reibungslose Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen zu ermöglichen und alles zu unterlassen, was die Leistungserbringung erschweren oder unmöglich machen könnte.
(2) Handelt es sich bei dem Tier des Klienten um einen Hund, muss eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund abgeschlossen worden sein. Der Klient steht dafür ein, dass dies der Fall ist.
(3) Der Klient steht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ein, die der Therapeutin oder Dritten während der Beratungs-/ Therapiestunden durch das von dem Klienten gehaltene oder beaufsichtigte Tier zugefügt werden. Der Klient sichert insoweit zu, dass er selbst der Halter des Tieres ist bzw., dass er die Beaufsichtigung des Tieres für den Halter übernommen hat.
(4) Eine Absage oder Verschiebung einer Beratungs-/ Therapiestunde durch den Klienten hat so frühzeitig wie möglich zu erfolgen. Die Therapeutin muss mindestens vier (4) Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch von der Absage oder Verschiebung in Kenntnis gesetzt werden. Eine schriftliche, fernschriftliche oder elektronische Absage oder Verschiebung hat der Therapeutin mindestens einen Tag vor dem vereinbarten Termin zuzugehen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, so hat der Klient eine Schadenspauschale in Höhe von 15,00 Euro (inkl. ggf. anfallender MwSt) zzgl. 0,30 Euro (inkl. ggf. anfallender MwSt) ab dem ersten gefahrenen Kilometer zu bezahlen. Die Therapeutin ist berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Klient ist berechtigt, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
§ 4 Honorar und Zahlung
(1) Das im Angebot des Auftragsnehmers genannte Honorar beinhaltet die ggf. anfallende gesetzliche Mehrwertsteuer.
(2) Das Honorar für die vereinbarten Beratungs-/ Therapiestunden ist unmittelbar an die geleisteten Beratungs-/ Therapiestunden fällig und von dem Klienten direkt bar zu bezahlen.
(3) Eine hiervon abweichende Überweisungsvereinbarung ist schriftlich abzuschließen. In diesem Fall hat die Zahlung innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der jeweiligen Rechnung zu erfolgen. Die Therapeutin ist berechtigt, die Rechnung mit dem Tag der Leistung oder - bei einem Annahmeverzug des Klienten - der Mitteilung der Leistungsbereitschaft auszustellen.
(4) Die Therapeutin ist vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen berechtigt angemessene Abschlagszahlungen bei außergewöhnlichen Vorleistungen (z.B. hohe Anfahrtskosten) zu verlangen.
(5) Der Klient kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Ein Zurückbehaltungsrecht des Klienten kommt nur wegen Ansprüchen unmittelbar aus diesem Vertrag in Betracht.
(6) Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Therpeutin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Therapeutin ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
§ 5 Haftung der Therapeutin
Für die Haftung der Therapeutin sowie die eigene Haftung Ihrer Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen - gleich aus welchem Rechtsgrund - gelten folgene Regelungen:
(1) Die Haftung der Therapeutin für Schadensersatz wird wie folgt beschränckt:
(a) Die Therapeutin haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch in Höhe des Auftragswerts, für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten.
(b) Die Therapeutin haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten.
(2) Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet die Therapeutin, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.
(3) Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Schadensersatz gegen die Therapeutin beträgt ein Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse, -beschränckungen und -begrenzungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(5) Ein Mitverschulden des Klienten (z.B. unzureichende Einbringung von Mitwirkungsleistungen oder eine unzureichende Datensicherung) ist diesem anzurechnen.
(6) Der Klient ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich gegenüber der Therapeutin schriftlich anzuzeigen oder von der Therapeutin aufnehmen zu lassen, so dass die Therapeutin möglichst früh informiert ist und eventuell gemeinsam mit dem Klienten noch Schadensminderung betreiben kann.
(7) Der Klient hat seine Begleitpersonen von den vorstehenden Haftungsregelungen in Kenntnis zu setzen und steht dafür ein, dass diese auch den Begleitpersonen gegenüber Geltung erlangen.
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Der Klient darf - vorbehaltlich der Abtretung von Geldforderungen gemäß § 354a HGB - einzelne Rechte dieses Vertrages sowie den Vertrag im Ganzen nicht auf Dritte übertragen, es sein denn der Auftragnehmer erteilt hierzu ausdrücklich seine schriftliche Zustimmung. Die Therapeutin wird die Zustimmung erteilen, wenn berechtigte Belange des Klienten an der Übertragung von Rechten die Interessen der Therapeutin überwiegen.
(2) Soweit der Klient Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz der Therapeutin. Die Therapeutin ist jedoch berechtigt, einen Rechtsstreit auch am gesetzlichen Gerichtsstand anhängig zu machen. Dasselbe gilt, wenn der Klient keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz bzw. Geschäftssitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
(4) Mündliche Nebenreden sind unwirksam. Abweichende oder ergänzende Bedingungen sowie Änderungen dieses Vertrages einschließlich dieser Schriftformklausel gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart und ausdrücklich als Änderung oder Ergänzung gekennzeichnet werden.
(5) Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmung/en wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

